AGB
Geltung
1.1. Die Bitix Media GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Bitix Media GmbH und dies zwar selbst dann, wenn sie nicht eigens ausdrücklich erwähnt werden.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Bitix Media GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.- Vertragsabschluss
2.1. Die Basis für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot von der Bitix Media GmbH bzw. der konkrete Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Bitix Media GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich durch die Bitix Media GmbH zugesichert.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme hat stets in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, der Kunde gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass er den Auftrag erteilt.
2.3. Bei allen angeführten Preisen der Bitix Media GmbH handelt es sich um Nettobeträge. - Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. aus der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Bitix Media GmbH (wie beispielsweise die Vorentwürfe und Videos) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde hat die Bitix Media GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Ihn treffen Informationspflichten gegenüber der Bitix Media GmbH bezüglich aller Vorgänge, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
3.4. Der Kunde hat der Bitix Media GmbH die korrekte Firmenaussprache bzw. die Aussprache von Fremdwörtern, Abkürzungen sowie sonstigen spezifischen Wörtern mitzuteilen. Außerdem ist bekanntzugeben, falls eine Tonalität und Emotion speziell erwünscht ist, die der Voice Artist umsetzen soll, da andernfalls nicht gewährleistet werden kann, dass dies dem Wunsch des Kunden gänzlich entspricht.
3.5. Der vom Kunden gewählte Videostil wird mithilfe von unterschiedlichen Softwareprogrammen erstellt. Die Stile White Board, Cartoon und Business Casual beinhalten zusammen mehr als 15.000 vorgefertigte unterschiedliche Grafiken und Charaktere. Sollten spezifische Wünsche durch diese nicht abgedeckt sein ist es erforderlich, dass diese gesondert illustriert und animiert werden. Diese Sonderleistungen stellt die Bitix Media GmbH separat in Rechnungen, wobei sie dies dem Kunden im Anlassfall mitteilt und erst nach Bestätigung des Kunden damit tätig wird.
3.6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos, etc.) auf eventuell bestehende Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Bitix Media GmbH haftet nicht für eine etwaige Verletzung derartiger Rechte. Wird die Bitix Media GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde sie schadlos und klaglos zu halten, indem er ihr sämtliche Nachteile ersetzt, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.7. Sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wurde, wird das Endprodukt im MP4-Videoformat geliefert. Weitere Auslieferungsarten müssen im Vorfeld vereinbart und gegebenenfalls gesondert verrechnet werden.
3.8. Nach der Freigabe des Skripts und des Storyboards durch den Kunden gewährt die Bitix Media GmbH zwei inkludierte Korrekturschleifen, welche sich rein auf die grafischen Änderungen beziehen. Abänderungen des Skripts oder des Voice Overs sind in dem Zusammenhang mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1.Die Bitix Media GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2. Die Beauftragung von Dritten iSd 4.1. erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Bitix Media GmbH wird die Beauftragung von Dritten iSd 4.1. sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. - Termine
5.1.Vereinbarungen die Frist- und Terminabsprachen betreffen sind schriftlich festzuhalten. Im Falle einer Nichteinhaltung der Termine durch die Bitix Media GmbH ist der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte legitimiert. Die Frist beginnt nicht vor Zugang der schriftlichen Aufforderung zu laufen.
5.2. Der Kunde ist nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Bitix Media GmbH ist in diesem Zusammenhang nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Leistung eines etwaigen Schadenersatzes verpflichtet.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Verzögerungen von zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten iSd 4.1., befreien die Bitix Media GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Erfüllungstermins. Dies gilt ebenfalls auch aufseiten des Kunden, wenn es sich um ein unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis handelt, welches ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert. Der daraus resultierende Verzug schiebt den Erfüllungstermin zumindest in jenem Ausmaß hinaus. - Rücktritt vom Vertrag
6.1. Die Bitix Media GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag legitimiert, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unmöglich ist oder trotz Gewährung einer angemessenen Nachfrist weiter vereitelt wird. Außerdem behält sich die Bitix Media GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten vor, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser nach Aufforderung durch die Bitix Media GmbH weder Vorauszahlungen noch sonstige Sicherheiten leistet.
- Zahlungskonditionen
7.1. Der Kunde ist verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten, sobald dieser die Auftragsbestätigung der Bitix Media GmbH erhält. Die restlichen 50% werden in Form einer Abschlussrechnung fällig.
7.2. Für alle Leistungen der Bitix Media GmbH, die wegen Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht ausgeführt werden können, gebührt der Bitix Media GmbH eine angemessene Vergütung. Jene Vergütung vermittelt keinerlei Anspruch auf etwaige Rechte an der unterbliebenen Leistung und erhaltene Entwürfe, Konzepte und sonstige Unterlagen sind der Bitix Media GmbH zu retournieren.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich dazu jede Rechnung, die er von der Bitix Media GmbH erhält, ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum in Form einer Sofortüberweisung zu tätigen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
7.4. Bei Zahlungsverzug behält sich die Bitix Media GmbH vor sämtliche Leistungen sowie Teilleistungen, die aus anderen Verträgen mit dem Kunden herrühren sofort fällig zu stellen.
7.5. Der Kunde hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, sowie sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
7.6. Die Bitix Media GmbH behält sich vor, spätestens sechs Monate ab der Auftragserteilung, die Abschlussrechnung über die in Auftrag gegebenen Arbeiten zu stellen, unabhängig vom aktuellen Projektstand, wenn die Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde. - Nutzungsrechte
8.1.Alle Produkte der Bitix Media GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte) sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von der Bitix Media GmbH und können von dieser jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Die einzelnen Bilder, Zeichnungen, Ideen und Figuren können von der Bitix Media GmbH auch für andere Produktionen verwendet werden.
8.2. Der Kunde erhält durch die vollständige Zahlung der Abschlussrechnung ausschließlich das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck (einschließlich Vervielfältigung) sowie im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Kunde darf die Leistungen der Bitix Media GmbH nur selbst nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Bitix Media GmbH.
8.3. Die Nutzung der Produkte für bezahlte Werbung (z.B. Kino, TV, online) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Bitix Media GmbH, da aufgrund des Erwerbs der dafür notwendigen Rechte (wie z.B. für Voice-Over und Hintergrundmusik) zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen.
8.4. Die Bitix Media GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eine nicht zweckmäßige und vereinbarungswidrige Nutzung durch den Kunden. Dies betrifft vor allem die nicht rechtskonforme Nutzung der Hintergrundmusik. Falls eine Hintergrundmusik vertraglich vereinbart wurde, handelt es sich hierbei immer um Lizenzen aus der Standardnutzung von der Webseite https://morninglightmusic.io. Dabei hat sich der Kunde selbständig auf der Webseite https://morninglightmusic.io über die verschiedenen Formen der Lizenzen zu informieren.
8.5. Die Weiterveräußerung der Rechte ohne vorherige Zustimmung der Bitix Media GmbH ist untersagt. Ein Zuwiderhandeln löst die Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 15.000€ an die Bitix Media GmbH aus.
8.6. Änderungen und Weiterentwicklungen von Leistungen der Bitix Media GmbH durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bitix Media GmbH zulässig. Sofern die Leistungen auch urheberrechtlich geschützt sind, ist auch die Zustimmung des Urhebers unbedingt erforderlich. - Kennzeichnung
9.1. Die Bitix Media GmbH behält sich das Recht vor ihren Firmennamen und ihr Firmenlogo auf allen geleisteten Produkten zu vermerken.
9.2. Die Bitix Media GmbH ist berechtigt die von ihr erstellten Werke, den Firmennamen, das Firmenzeichen sowie das Firmenlogo des Kunden zu eigenen Werbezwecken vorzuführen und zu veröffentlichen. Dies inkludiert insbesondere die Vorführung auf der Webseite der Bitix Media GmbH, die Präsentation im Internet (v.a. auf YouTube) und das Zeigen anlässlich von Wettbewerben und Festivals. - Gewährleistung
10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen am finalen Produkt unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Leistung durch die Bitix Media GmbH, schriftlich geltend zu machen, um seine Gewährleistungsansprüche zu wahren. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Bitix Media GmbH zu. Als erbracht gilt die Leistung bei Videos sobald das finale Produkt hochgeladen wurde und damit dem Kunden zum Download verfügbar ist.
10.2. Bei gerechtfertigter (rechtzeitiger und berechtigter) Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben. Der Kunde hat gegenüber der Bitix Media GmbH in diesem Zusammenhang alle zur Untersuchung und Beseitigung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Bitix Media GmbH legitimiert, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, falls diese unmöglich oder für die Bitix Media GmbH mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht aber jedenfalls der Austausch zu.
10.3. Die Beweislastumkehr kraft §924 ABGB zulasten der Bitix Media GmbH ist ausgeschlossen. Der Kunde hat somit das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Auf die oben angeführten Voraussetzungen zur Wahrung der Gewährleistungsrechte (Mängelrüge nach §377 UGB) wird an dieser Stelle nochmals hingewiesen. - Schadenersatz
11.1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo), mangelhafter Leistung oder aufgrund von Mangelfolgeschäden bestehen nur dann, wenn der Bitix Media GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. - Haftung
12.1. Die Bitix Media GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Anzuwendendes Recht
13.1. Bei allen Rechtsbeziehungen zwischen der Bitix Media GmbH und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ebenfalls keine Anwendung.
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz der Bitix Media GmbH.
14.2. Als Gerichtsstand für allfällige unmittelbare Streitigkeiten zwischen der Bitix Media GmbH und dem Kunden wird das für den Sitz der Bitix Media GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.